AGB

1. Allgemeines

1.1 In Form von so genannten Internet-Auktionen führt insight_lois (Anbieter) unter dem Internet-Portal www.insight-lois.de Kaufanträge/Bestellungen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbediingungen (AGB) sowie der „Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen“ und der „Informationspflichten bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr“ inklusive der entsprechenden „Widerrufsbelehrung“ durch. Die Internet Auktion-Website www.insight-lois.de bietet Kunstwerke im eigenen Namen, jedoch für Rechnung der Einlieferer (Kommissionsvertrag zwischen Künstler/Einlieferer) an.

1.2 Diese AGB’s sind für den Verkauf von Waren durch den Anbieter bindend. Die Leistungen und Angebote des Anbieters gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Den Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Käufers wird ausdrücklich widersprochen. Sie sind lediglich verpflichtend für den Anbieter, wenn dieser sich ausdrücklich mit ihnen einverstanden erklärt. Spätestens ab dem Zeitpunkt der Entgegennahme der Ware aus der ersten Bestellung gelten diese Geschäftsbedingungen als angenommen. Überdies gelten sie ebenfalls für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

2. Kaufvertrag

2.1 Die vom Anbieter im Internet angebotenen Kunstwerke stellen ein Verkaufsangebot dar. Der Anbieter bestimmt den Startpreis und die Angebotsdauer, in welcher das Angebot per Gebot des Höchstbietenden bei Fristablauf angenommen werden kann. Der jeweilige Bieter nimmt das Angebot durch Abgabe eines Gebots über die Gebots-Funktion an. Das Gebot hat Gültigkeit und erlischt erst, wenn ein anderer Bieter während der Angebotsdauer ein höheres Gebot abgibt. Mit Ende der Angebotsfrist, gleich dem Ablauf der Frist oder bei vorzeitiger Beendigung des Angebots durch den Anbieter, kommt zwischen dem Anbieter und dem Höchstbietenden ein Vertrag über den Erwerb des Artikels zustande, es sei denn der Bieter war gesetzlich berechtigt, seine Gebote zurückzunehmen. Im Fall der berechtigten Gebotsrücknahme kommt der Kaufvertrag mit dem ursprünglichen Höchstbietenden zustande, dessen Gebot dem Bieter betragsgemäß unmittelbar vorausgegangen ist.
2.2 Jeder Bieter hat bei einer Auktion die Möglichkeit ein Maximalgebot voreinzustellen. Dieses entspricht dem Höchstbetrag, den er bereit ist maximal für den Artikel zu bezahlen. Dieses Maximalgebot kann nicht von weiteren Bietern eingesehen werden. Bieten weitere Interessenten auf den Artikel, so wird das jeweils aktuelle Gebot automatisch schrittweise erhöht, so dass der Bieter, der ein Maximalangebot voreingestellt hat, so lange Höchstbietender bleibt, bis dieses Maximalgebot von einem anderen Bieter überboten wurde.
2.3 Der Anbieter kann die Kunstwerke auch zu einem Festkaufpreis mit einer ‚Sofort-Kaufen‘ Option versehen. Diese Option kann von jedem Bieter gezogen werden, jedoch nur bis zu dem Zeitpunkt bis das erste Gebot für das Kunstwerk abgegeben wurde oder die Gebote sich noch unter dem vom Anbieter festgelegten Mindestpreis befinden. In diesem Fall ist die Auktion sofort beendet und es kommt ein Vertrag über den Erwerb des Artikels unabhängig von der Dauer der Angebotszeit zum angebotenen Festpreis zustande, wenn der Bieter/Käufer diese Option wirksam ausübt.
2.4 Die als „Internet-Auktion“ bezeichnete Verkaufsaktion stellt keine Versteigerung gem. § 34 b GewO, § 156 BGB dar. Die „Internet-Auktion“ stellt auch keine öffentlich zugängliche Versteigerung gem. § 312g Abs. 2 Nr. 10 BGB dar.
2.5 Die Abgabe von Geboten mittels automatisierter Datenverarbeitungsprozesse (z.B. so genannten „Sniper“-Programmen) ist verboten.
2.6 Für den Fall, dass es, unabhängig vom Grunde nicht zu einem Vollzug des Vertragsabschlusses zwischen dem Anbieter und dem Käufer kommt, oder der Mindestpreis nicht erreicht wurde, hat der Anbieter die Möglichkleit, den so genannten Unterbietern ein Angebot zum Kauf des Kunstwerks zu einem Festpreis zu unterbreiten.
2.7 Was den genauen Ablauf der Kaufvertragsabwicklung betrifft, so wird auf die entsprechenden Vermerke auf der Plattform www.Insight-lois.de verwiesen. Die Ausführungen zu den Informationspflichten bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr können unter www.insight-lois/bedingungen.php eingesehen werden.
2.8 Zahlungen des Käufers an den Anbieter sind durch Überweisung auf das vom Anbieter angegebene Konto oder durch Bar- oder Kartenzahlung zu leisten. Die Erfüllungswirkung der Zahlung tritt mit Gutschrift auf dem Konto des Anbieters ein. Zahlungen per Kreditkarte (Visa, Master, Amex) sind nur bis zu einem Betrag in Höhe von 5.000 Euro möglich. Alle Kosten und Gebühren der Überweisung (inkl. der dem Versteigerer abgezogenen Bankspesen) gehen zu Lasten des Käufers, soweit gesetzlich zulässig und nicht unter das Verbot des § 270a BGB fallend.

3. Übergabe/Lieferung

3.1 Nach Bezahlung wird das Kunstwerk dem Käufer versichert zugestellt, wenn nicht ein Fall der Ziffer 3.2 vorliegt. Die Kosten der Übergabe, der Abnahme und der Versendung nach einem Ort (innerhalb der EU) als dem Erfüllungsort werden grundsätzlich vom Anbieter getragen. Durch den Versand können zusätzliche Entgelte, wie Nachnahmekosten oder Zollgebühren entstehen, welche direkt durch die Transportfirma erhoben und beim Empfänger bei Zustellung des Kunstwerks eingezogen werden. Diese Entgelte sind nicht in den Versandkosten des Anbieters enthalten und vom Käufer ggf. zusätzlich zu entrichten.
3.2 Alternativ besteht die Möglichkeit der Abholung des Kunstwerks durch den Käufer. Nach entsprechender Mitteilung und Voranmeldung kann der Käufer das Kunstwerk beim Anbieter abholen. Die Abholung hat binnen 14 Tagen nach dem Ende der Auktion und Erwerb durch den Käufer stattzufinden. Gerät er mit dieser Verpflichtung in Verzug und erfolgt eine Abholung trotz Fristsetzung nicht oder verweigert der Käufer ernsthaft und endgültig die Abholung, kann der Anbieter vom Kaufvertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen mit der Maßgabe, dass er den Gegenstand nochmals verkaufen und seinen Schaden in derselben Weise wie bei Zahlungsverzug des Käufers geltend machen kann (siehe Ziffer 7), ohne dass dem Käufer ein Mehrerlös aus einem erneuten Verkauf zusteht. Darüber hinaus schuldet der Käufer im Falle des Verzugs auch angemessenen Ersatz aller durch den Verzug bedingter Beitreibungskosten.
3.3 Die Gefahr der Beschädigung oder des Verlustes des Kunstwerks während der Versendung trägt der Käufer, wenn er beabsichtigt, das Kunstwerk im Rahmen seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu verwenden. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an das den Transport ausführende Unternehmen bzw. deren Vertreter übergeben worden ist oder zwecks Versendung die Geschäftsräume des Verkäufers verlassen hat. Bei Verbrauchern i.S.d. § 13 BGB geht die Gefahr der gekauften Sache erst über, wenn sie den Besitz über die gekaufte Sache erlangt haben, es sei denn der Käufer (Verbraucher) hat den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Versendung bestimmte Person oder Anstalt mit der Ausführung beauftragt, ohne dass der Unternehmer dem Käufer diese Person oder Anstalt zuvor benannt hat (§ 474 Abs. 4 BGB).

4. Gesetzliche Mehrwertsteuer

Das Kunstwerk wird differenzbesteuert verkauft. In dem jeweils in EUR angegebenen Kaufpreis ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1 Der Anbieter ist nicht verpflichtet, das Kunstwerk vor Bezahlung aller vom Käufer geschuldeten Beträge herauszugeben.
5.2 Das Eigentum am Kunstwerk geht erst mit vollständiger Bezahlung des geschuldeten Rechnungsbetrags auf den Käufer über. Falls der Käufer das Kunstwerk zu einem Zeitpunkt bereits weiterveräußert hat, zu dem er den Rechnungsbetrag des Anbieters noch nicht oder nicht vollständig bezahlt hat, tritt der Käufer sämtliche Forderungen aus diesem Weiterverkauf bis zur Höhe des noch offenen Rechnungsbetrages an den Anbieter ab. Der Anbieter nimmt diese Abtretung an.
5.3 Handelt es sich bei dem Käufer um eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Kaufvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Anbieters gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung und weiteren Verkaufsgegenständen bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf dem Anbieter zustehenden Forderungen.

6. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

6.1 Der Käufer kann gegenüber dem Anbieter nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
6.2 Zurückbehaltungsrechte des Käufers sind ausgeschlossen. Zurückbehaltungsrechte des Käufers, der nicht Unternehmer i.S.d. § 14 BGB ist, sind nur dann ausgeschlossen, soweit sie nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

7. Zahlungsverzug

7.1 Befindet sich der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, kann der Anbieter unbeschadet weitergehender Ansprüche Verzugszinsen in Höhe des banküblichen Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite verlangen, mindestens jedoch in Höhe des jeweiligen gesetzlichen Verzugszins nach §§ 288, 247 BGB. Mit dem Eintritt des Verzugs werden sämtliche Forderungen des Anbieters sofort fällig.
7.2 Verlangt der Anbieter wegen der verspäteten Zahlung Schadensersatz statt der Leistung und wird das Kunstwerk nochmals verkauft, so haftet der ursprüngliche Käufer, dessen Rechte aus dem vorangegangenen Zuschlag erlöschen, auf den dadurch entstandenen Schaden, wie z.B. Lagerhaltungskosten, Ausfall und entgangenen Gewinn. Er hat auf einen eventuellen Mehrerlös, der auf den nochmaligen Verkauf erzielt wird, keinen Anspruch und wird auch zu einem weiteren Angebot nicht zugelassen.

8. Gewährleistung

8.1 Die nach bestem Wissen und Gewissen erfolgten Beschreibungen der Kunstwerke können auch bei genauester Prüfung keine vertraglich vereinbarten Beschaffenheiten und keine Eigenschaften i.S.d. § 434 BGB darstellen, sondern dienen lediglich der Information des Käufers, es sei denn, eine Garantie wird vom Anbieter für die entsprechende Beschaffenheit bzw. Eigenschaft ausdrücklich und schriftlich übernommen. Dies gilt auch für Expertisen. Die Tatsache der Begutachtung durch den Anbieter oder eines von diesem beauftragten Unternehmens/eines Gutachters als solche stellt keine Beschaffenheit bzw. Eigenschaft des Kaufgegenstands dar.
8.2 Die nach bestem Wissen und GewGegenüber Unternehmern i.S.d. § 14 BGB wird die Gewährleistung für jegliche Mängel an den verkauften Waren ausgeschlossen. Der Anbieter verpflichtet sich jedoch gegenüber dem Käufer bei Sachmängeln, welche den Wert oder die Tauglichkeit des Objekts aufheben oder nicht unerheblich mindern und die der Käufer ihm gegenüber innerhalb von 12 Monaten nach Angebotsende und Erwerb geltend macht, seine daraus resultierenden Ansprüche gegenüber dem Einlieferer abzutreten bzw., sollte der Käufer das Angebot auf Abtretung nicht annehmen, diese selbst gegenüber dem Einlieferer geltend zu machen. Im Falle erfolgreicher Inanspruchnahme des Einlieferers durch den Anbieter, kehrt der Anbieter dem Käufer den daraus erzielten Betrag bis ausschließlich zur Höhe des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückgabe des Gegenstandes aus. Zur Rückgabe des Gegenstandes ist der Käufer gegenüber dem Anbieter dann nicht verpflichtet, wenn der Anbieter selbst im Rahmen der Geltendmachung der Ansprüche gegenüber dem Einlieferer oder einem sonstigen Berechtigten nicht zur Rückgabe des Gegenstandes verpflichtet ist. Diese Rechte (Abtretung oder Inanspruchnahme des Einlieferers und Auskehrung des Erlöses) stehen dem Käufer nur zu, soweit er die Rechnung des Anbieters vollständig bezahlt hat. Zur Wirksamkeit der Geltendmachung eines Sachmangels gegenüber dem Anbieter ist seitens des Käufers die Vorlage eines Gutachtens eines anerkannten Sachverständigen (oder des Erstellers des Werkverzeichnisses, der Erklärung des Künstlers selbst oder der Stiftung des Künstlers) erforderlich, welches den Mangel nachweist.
8.3 Gegenüber Verbrauchern i.S.d. § 13 BGB wird die Gewährleistung bei gebrauchten Sachen auf ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn begrenzt. Im Übrigen bleibt es bei den gesetzlichen Bestimmungen.

9. Haftung

Sämtliche Schadensersatzansprüche des Käufers gegen den Anbieter, ihre gesetzlichen Vertreter, Arbeitnehmer, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen sind – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden, die auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten des Anbieters, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ebenfalls gilt der Haftungsausschluss nicht bei der Übernahme einer Garantie oder der Zusicherung einer Eigenschaft, soweit diese Grundlage der Haftung sind. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

10. Störung / Ausfall des Systems

Nach allgemeinem Stand der Technik ist es grundsätzlich nicht möglich, Soft- und Hardware vollständig fehlerfrei zu entwickeln und zu unterhalten. Ebenso ist es nicht möglich, Störungen und Beeinträchtigungen im Internetverkehr zu 100 % auszuschließen. Demzufolge kann der Anbieter keine Haftung und Gewähr für die dauernde und störungsfreie Verfügbarkeit und Nutzung der Websites übernehmen, vorausgesetzt dass er diese Störung nicht selbst zu vertreten hat. Der Anbieter übernimmt daher unter diesen Voraussetzungen auch keine Haftung dafür, dass aufgrund vorbezeichneter Störung ggfls. keine oder nur unvollständige, bzw. verspätete Gebote abgegeben werden, die ohne Störung zu einem Vertragsabschluss geführt hätten. Der Anbieter übernimmt demgemäß auch keine Kosten des Bieters, die ihm aufgrund dieser Störung entstanden sind. Sollten aufgrund einer Systemstörung keine Gebote auf Artikel abgegeben werden können, so wird die seit Eintritt der Störung bis zum eigentlichen Auktionsende verbleibende Restzeit festgehalten und nach Behebung der Störung entsprechend aufgeschlagen, so dass sich das ursprünglich festgelegte Auktionsende entsprechend um die Dauer der Störung verschiebt. Nach Behebung der Störung wird die Auktion mit exakt den Geboten und dem Verfahrensstand bei Eintritt der Störung fortgesetzt.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
11.2 Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts und mit öffentlichem – rechtlichem Sondervermögen wird zusätzlich vereinbart, dass Erfüllungsort und Gerichtsstand (inkl. Scheck- und Wechselklagen) München ist. München ist ferner stets dann Gerichtsstand, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
11.3 Für die Rechtsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
11.4 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Es gilt § 306 Abs. 2 BGB.
11.5 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf Deutsch und Englisch verfügbar. Maßgebend ist stets die deutsche Fassung, wobei es für Bedeutung und Auslegung der in diesen Geschäftsbedingungen verwendeten Begriffe ausschließlich auf deutsches Recht ankommt.